Mehr Infos – häufig gestellte Fragen zur Stiftung – FAQ

Unser besonderes Anliegen:
Die Durchführung von Ausstellung und Theater vor Ort unterstützen …

  • Mit der Einrichtung der Stiftung möchten wir Schulen, Bildungseinrichtungen, Gemeinden und andere Träger motivieren und unterstützen, bei sich vor Ort als Veranstalter/Anbieter von Theater und/oder Ausstellung aktiv zu werden.
  • Leider ist es oft nicht einfach, die dazu notwendigen Mittel bereitzustellen. In der Regel wird das Bemühen um Spenden durch das Vorhandensein einer Stiftung erleichtert, da eine solche in besonderer Weise als seriös, vertrauenswürdig und unterstützenswert gilt.
  • So kann die Stiftung die Mitarbeitenden der WeG-Initiative und vor allem die Veranstalter vor Ort in ihrem Bemühen unterstützen, Spender zu gewinnen und Spendenaktionen zu initiieren.
  • Spenden und Zuwendungen an die Stiftung können dann zweckgebunden für das konkrete Projekt erfolgen. Die Stiftung kann dafür Zuwendungsbescheinigungen ausstellen, so dass die Zuwendung von der Steuer abgesetzt werden kann.
  • Je nach Situation kann die Stiftung dem angezielten Projekt auch einen Zuschuss als Startkapital zur Verfügung stellen und einen Beitrag leisten, so dass der Veranstalter /Anbieter bei der Gewinnung von Unterstützern nicht bei „0“ anfängt.
  • Anfragen immer nur in Verbindung mit konkreten Veranstaltungsanfragen an das Organisationsteam der WeG-Initiative: info@haltung-heute.de

Stifter – Treuhänderin

Stifter:
Prof. em. Pater Dr. Hubert Lenz SAC

Treuhänderin:
Andrea Windirsch
Vallendar

Die Treuhänderin vertritt die Stiftung nach außen.

Sitz der Stiftung – Geschäftsadresse

Sitz der Stiftung
Vallendar

Geschäftsadresse:
Stiftung Haltung heute
c/o WeG-Initiative
Postfach 1406
56174 Vallendar

Inspiration und Zweck der Stiftung

Dazu heißt es in der Satzung (in der Präambel und den Ausführungen zum Stiftungszweck): 

Interner Stiftungsrat – Mitglieder und Aufgaben

Mitglieder

Prof. em. Pater Dr. Hubert Lenz SAC, Vallendar, Vorsitzender
Werner Blatt, Ruppach-Goldhausen
Hans Peter Rodenkirch, Neuwied

Eine Erweiterung ist bis auf 5 Mitglieder möglich. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, eine Wiederwahl ist zulässig.

Aufgaben

Der Stiftungsrat

  • entscheidet über die Verwendung der Stiftungsgelder
  • die Aktivitäten des Treuhänders für die Stiftung
  • stellt den vom Treuhänder vorzulegenden Jahresabschluss und Jahresbericht fest und entlastet ihn
  • entscheidet über Satzungsänderungen und ggf. auch die Auflösung der Stiftung.

Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung nicht nach außen. Dies ist allein dem Treuhänder vorbehalten.

Was ist eine treuhänderische Verbrauchsstiftung?

Im Unterschied zu einer „normalen“ Stiftung kann bei einer Verbrauchsstiftung das Vermögen innerhalb eines Zeitraums von mindestens 10 Jahren für den Stiftungszweck verbraucht werden.
Nach Ablauf der Frist kann die Stiftung wieder aufgelöst werden, muss aber nicht. Insbesondere in der jetzigen Niedrigzinsphase ist eine Verbrauchsstiftung sinnvoll, da die Erträge aus einem normalen Stiftungsvermögen derzeit in der Regel nicht ausreichen, um den Stiftungszweck zu fördern.
Eine gute Übersicht finden Sie auch bei Wikipedia hier

Eine Treuhandstiftung wird dadurch gegründet, dass der Stifter einem Treuhänder finanzielle Mittel zur Verwirklichung des Stiftungszwecks überträgt.
Im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung ist sie keine Rechtsperson und daher eine sogenannte unselbständige Stiftung.
Der Treuhänder vertritt die Stiftung nach außen und verwaltet das Vermögen. Dabei hat er dieses getrennt von seinem Vermögen zu halten.
Die rechtliche Basis einer Treuhandstiftung sind der Treuhandvertrag zwischen Stifter und Treuhänder und die Satzung.
Die Treuhandstiftung bedarf der Genehmigung und Anerkennung durch die Finanzbehörde.

Wie wird das Geld der Stiftung angelegt?

Nach der Satzung ist das Vermögen, das aktuell nicht verbraucht wird, möglichst ertragreich anzulegen.
Es sind dabei Anlageformen mit geringem Risiko zu wählen (z.B. Euro-Anleihen bester Qualität, Euro-Immobilienfonds, Euro-Rentenfonds). Keinesfalls darf eine Anlage in Derivaten oder sonstigen risikoreichen Anlageformen erfolgen. Der Treuhänder kann ergänzend und vertiefend zu den in der Satzung enthaltenen Vorgaben zur Vermögensverwaltung zusätzlich Anlagerichtlinien verabschieden, die jeweils aus gegebenem Anlass anzupassen sind. Die Verabschiedung und die Änderung von Anlagerichtlinien bedürfen der Zustimmung des internen Stiftungsrates.


Steuerliche Absetzbarkeit von Zuwendungen

Da die Stiftung vom Finanzamt Montabaur als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt ist, können für Zuwendungen (gemäß § 10b EStG) selbstverständlich steuerliche Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. 

Erbschaften

Der Stiftung können Erbschaften und Vermächtnisse hinterlassen werden. Diese kommen in der Regel dem Grundstockvermögen zugute.
Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, beraten wir Sie gerne.